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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der REVAP Pflästerungen & Gartenbau GmbH und deren Kunden.Die AGB gelten für sämtliche Arbeiten und Dienstleistungen in den Bereichen:

- Garten und Landschaftsbau

- Gartenpflege und Unterhaltsarbeiten

-  Strassen und Tiefbau

- Erdarbeiten und Aushub

- Pflästerungen und Belagsarbeiten

- Transporte

- Maschinen und Gerätevermietung

- Weitere damit verbundene Dienstleistungen

 

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB.



2. Offerten und Aufträge


Offerten des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, während 60 Tagen gültig.


Ein Auftrag gilt als erteilt:


- durch schriftliche Bestätigung
- durch Unterzeichnung der Offerte
- oder durch mündliche Auftragserteilung mit anschliessendem Arbeitsbeginn.

 

Änderungen oder Zusatzarbeiten werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.



3. Leistungsumfang


Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten nicht als Bestandteil des Auftrages.
Bei Naturmaterialien wie:


- Naturstein
- Holz
- Pflanzen
- Kies
- Erde

können natürliche Farb- und Strukturabweichungen auftreten und stellen keinen Mangel dar.

 


4. Ausführung und Termine


Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

 

Witterungsbedingungen, Lieferverzögerungen, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Terminverschiebungen

führen.

 

Bei Arbeiten im Freien besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen wetterbedingter Verzögerung.

 


5. Baustellenbedingungen


Der Auftraggeber gewährleistet:


- freie Zufahrt zur Baustelle
- Zugang zu Wasser und Strom, sofern notwendig
- Bekanntgabe von Leitungen, Schächten und Hindernissen

 

Für Schäden an nicht gemeldeten Leitungen oder Einrichtungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 


6. Erdarbeiten und Tiefbau

 

Bei Aushubarbeiten können unbekannte Hindernisse auftreten, zum Beispiel:

 

- alte Fundamente
- Leitungen
- belastetes Material
- Fels

 

Zusätzliche Aufwendungen werden nach Aufwand verrechnet.
Die Mengenangaben in Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung bekannten Bedingungen.

 


7. Pflästerungen und Belagsarbeiten


Farb- und Strukturabweichungen bei Pflastersteinen, Natursteinen und Belägen sind materialbedingt möglich.
Setzungen oder Veränderungen durch:

 

- Untergrund
- Frost
- Wasser

- natürliche Bewegungen

 

können auftreten und gelten nicht automatisch als Mangel.

 

Bei Flächenpflästerungen in ungebundener Bauweise sind Verformungen infolge Nachverdichtung und Walkwirkung der Reifen unvermeidbar.
Bei ungebundenen Pflästerungen mit Verkehrsbelastung entstehen unvermeidliche Fugenvertiefungen durch die Sogwirkung hinter den Pneus. Fugenvertiefungen sind von der Fahrgeschwindigkeit, der Fugenbreite und dem Gefälle abhängig und können nicht als Mangel bezeichnet werden, sofern die Pflästerungen fachgerecht ausgeführt wurden.

 

Bei Flächenpflästerungen und Plattenbelägen in gebundener Bauweise sind Risse infolge Temperaturschwankungen unvermeidlich. Diese gelten nicht als Mangel. Frisch erstellte Pflästerungen dürfen erst nach Abschluss der erforderlichen Verdichtung, Verfugung und Nachbehandlungsarbeiten betreten oder befahren werden. Die Freigabe erfolgt je nach Ausführungsart, Witterung und verwendetem Material nach Ermessen des Unternehmers. Bei ungebundenen Pflästerungen ist eine Nutzung nach fachgerechter Fertigstellung und Verdichtung in der Regel möglich. Bei gebundenen Systemen ist eine Aushärtezeit erforderlich.

 

Der Bauherr/Nutzer hat die Fläche bis zur ausdrücklichen Freigabe vor Belastungen und Beschädigungen zu schützen.

 


8. Pflanzen und Gartenarbeit


Pflanzen sind lebende Produkte.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen, sofern:

 

- die Pflege nicht durch den Auftragnehmer erfolgt
- Bewässerung nicht gewährleistet ist
- Standortbedingungen verändert werden

 

Pflegehinweise sind zu beachten.

 

Oberboden in handelsüblicher Qualität, naturbelassen und nicht sterilisiert, enthält naturgemäss immer einen Anteil an Unkrautsamen. Entsprechend kann ein Auflaufen von Unkraut in Ansaaten nicht vollständig vermieden werden.

 

Bei nicht keimfreier Erde übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie.

 


9. Unterhaltsarbeiten


Bei Gartenpflege und Unterhaltsarbeiten erfolgt die Ausführung gemäss vereinbartem Umfang.
Zusätzliche Arbeiten wie:

 

- starke Verschmutzung
- ausserordentlicher Rückschnitt
- Entsorgung
- Sonderpflege

 

werden separat verrechnet.


10. Transporte


Transporte erfolgen nach Vereinbarung.

 

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

 

- korrekte Angaben zur Lieferadresse
- Zufahrtsmöglichkeiten
- Entladeplatz

 

Wartezeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen werden verrechnet.

 


11. Vermietung von Maschinen und Geräten


Vermietete Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

 

Der Mieter verpflichtet sich:

 

- Geräte sorgfältig zu behandeln
- Sicherheitsvorschriften einzuhalten
- Schäden sofort zu melden

 

Reparaturen infolge unsachgemässer Bedienung werden dem Mieter belastet.

 

Treibstoff, Reinigung und Schäden können separat verrechnet werden.

 


12. Preise und Zusatzleistungen


Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzarbeiten werden nach Aufwand verrechnet:

 

- Arbeitszeit
- Maschinenstunden
- Material
- Transporte
- Entsorgung

 


13. Rechnungsstellung und Zahlung


Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Bei grösseren Projekten kann eine Teilzahlung vereinbart werden:

 

- Akontozahlung
- Zwischenrechnung
- Schlussrechnung

 

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet werden.

 


14. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

 


15. Haftung


Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

 


16. Reklamationen und Mängel

 

Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.

 

Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung.

 


17. Datenschutz


Personaldaten werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung des Auftrages verwendet.
 

 

18. Gerichtsstand und Recht


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

 

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

REVAP Pflästerungen & Gartenbau GmbH


September 2026

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