
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der REVAP Pflästerungen & Gartenbau GmbH und deren Kunden.Die AGB gelten für sämtliche Arbeiten und Dienstleistungen in den Bereichen:
- Garten und Landschaftsbau
- Gartenpflege und Unterhaltsarbeiten
- Strassen und Tiefbau
- Erdarbeiten und Aushub
- Pflästerungen und Belagsarbeiten
- Transporte
- Maschinen und Gerätevermietung
- Weitere damit verbundene Dienstleistungen
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB.
2. Offerten und Aufträge
Offerten des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, während 60 Tagen gültig.
Ein Auftrag gilt als erteilt:
- durch schriftliche Bestätigung
- durch Unterzeichnung der Offerte
- oder durch mündliche Auftragserteilung mit anschliessendem Arbeitsbeginn.
Änderungen oder Zusatzarbeiten werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten nicht als Bestandteil des Auftrages.
Bei Naturmaterialien wie:
- Naturstein
- Holz
- Pflanzen
- Kies
- Erde
können natürliche Farb- und Strukturabweichungen auftreten und stellen keinen Mangel dar.
4. Ausführung und Termine
Die vereinbarten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Witterungsbedingungen, Lieferverzögerungen, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse können zu Terminverschiebungen
führen.
Bei Arbeiten im Freien besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen wetterbedingter Verzögerung.
5. Baustellenbedingungen
Der Auftraggeber gewährleistet:
- freie Zufahrt zur Baustelle
- Zugang zu Wasser und Strom, sofern notwendig
- Bekanntgabe von Leitungen, Schächten und Hindernissen
Für Schäden an nicht gemeldeten Leitungen oder Einrichtungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6. Erdarbeiten und Tiefbau
Bei Aushubarbeiten können unbekannte Hindernisse auftreten, zum Beispiel:
- alte Fundamente
- Leitungen
- belastetes Material
- Fels
Zusätzliche Aufwendungen werden nach Aufwand verrechnet.
Die Mengenangaben in Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung bekannten Bedingungen.
7. Pflästerungen und Belagsarbeiten
Farb- und Strukturabweichungen bei Pflastersteinen, Natursteinen und Belägen sind materialbedingt möglich.
Setzungen oder Veränderungen durch:
- Untergrund
- Frost
- Wasser
- natürliche Bewegungen
können auftreten und gelten nicht automatisch als Mangel.
Bei Flächenpflästerungen in ungebundener Bauweise sind Verformungen infolge Nachverdichtung und Walkwirkung der Reifen unvermeidbar.
Bei ungebundenen Pflästerungen mit Verkehrsbelastung entstehen unvermeidliche Fugenvertiefungen durch die Sogwirkung hinter den Pneus. Fugenvertiefungen sind von der Fahrgeschwindigkeit, der Fugenbreite und dem Gefälle abhängig und können nicht als Mangel bezeichnet werden, sofern die Pflästerungen fachgerecht ausgeführt wurden.
Bei Flächenpflästerungen und Plattenbelägen in gebundener Bauweise sind Risse infolge Temperaturschwankungen unvermeidlich. Diese gelten nicht als Mangel. Frisch erstellte Pflästerungen dürfen erst nach Abschluss der erforderlichen Verdichtung, Verfugung und Nachbehandlungsarbeiten betreten oder befahren werden. Die Freigabe erfolgt je nach Ausführungsart, Witterung und verwendetem Material nach Ermessen des Unternehmers. Bei ungebundenen Pflästerungen ist eine Nutzung nach fachgerechter Fertigstellung und Verdichtung in der Regel möglich. Bei gebundenen Systemen ist eine Aushärtezeit erforderlich.
Der Bauherr/Nutzer hat die Fläche bis zur ausdrücklichen Freigabe vor Belastungen und Beschädigungen zu schützen.
8. Pflanzen und Gartenarbeit
Pflanzen sind lebende Produkte.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen, sofern:
- die Pflege nicht durch den Auftragnehmer erfolgt
- Bewässerung nicht gewährleistet ist
- Standortbedingungen verändert werden
Pflegehinweise sind zu beachten.
Oberboden in handelsüblicher Qualität, naturbelassen und nicht sterilisiert, enthält naturgemäss immer einen Anteil an Unkrautsamen. Entsprechend kann ein Auflaufen von Unkraut in Ansaaten nicht vollständig vermieden werden.
Bei nicht keimfreier Erde übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie.
9. Unterhaltsarbeiten
Bei Gartenpflege und Unterhaltsarbeiten erfolgt die Ausführung gemäss vereinbartem Umfang.
Zusätzliche Arbeiten wie:
- starke Verschmutzung
- ausserordentlicher Rückschnitt
- Entsorgung
- Sonderpflege
werden separat verrechnet.
10. Transporte
Transporte erfolgen nach Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- korrekte Angaben zur Lieferadresse
- Zufahrtsmöglichkeiten
- Entladeplatz
Wartezeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen werden verrechnet.
11. Vermietung von Maschinen und Geräten
Vermietete Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Der Mieter verpflichtet sich:
- Geräte sorgfältig zu behandeln
- Sicherheitsvorschriften einzuhalten
- Schäden sofort zu melden
Reparaturen infolge unsachgemässer Bedienung werden dem Mieter belastet.
Treibstoff, Reinigung und Schäden können separat verrechnet werden.
12. Preise und Zusatzleistungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzarbeiten werden nach Aufwand verrechnet:
- Arbeitszeit
- Maschinenstunden
- Material
- Transporte
- Entsorgung
13. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Bei grösseren Projekten kann eine Teilzahlung vereinbart werden:
- Akontozahlung
- Zwischenrechnung
- Schlussrechnung
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet werden.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
16. Reklamationen und Mängel
Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung.
17. Datenschutz
Personaldaten werden vertraulich behandelt und nur zur Abwicklung des Auftrages verwendet.
18. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
REVAP Pflästerungen & Gartenbau GmbH
September 2026